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Wer darf Firmpatin oder Firmpate werden?
Als gefirmter Christ ist man berechtigt, bestimmte Aufgaben in der Kirche zu übernehmen.
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Zum Beispiel kann man Firm- oder Taufpate werden. Jedoch muss dein(e) Taufpatin/-pate nicht auch gleichzeitig dein(e) Firmpatin/- Pate sein.
Du kannst zwei unterschiedliche Personen wählen.
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Eine Firmpatenschaft kann übernehmen, wer
1. mindestens 16 Jahre alt
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2. katholisches Mitglied der Kirche
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3. selbst gefirmt ist.
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